Wie heute nahezu jeder Rechtsanwalt habe auch ich mich auf einige Rechtsgebiete besonders spezialisiert, Diese sind:
Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht
In dem vorgenannten Rechtsgebiet befasse ich mich sowohl mit der Interessenvertretung von Mietern als auch Vermietern.
Aufgrund meiner Tätigkeit für eine Hausverwaltung mit annähernd 100 verwalteten Einheitenist mir dieses Rechtsgebiet geläufig.
Familienrecht
Innerhalb dieses Rechtsgebietes befasse ich mich hauptsächlich mit Ehescheidungen und den damit verbundenen Rechtsgebieten wie z. B. Unterhaltsfragen, Sorgerecht für Kinder etc.
Verkehrsrecht
Die Geltendmachung von Ersatzansprüchen nach einen Verkehrsunfall, wie z.B. Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen, mit dem Unfallgegner oder dessen Versicherung wird von mir bearbeitet. Ferner vertrete ich Sie bei Strafverfahren die in Zusammenhang mit einem Verkehrsdelikt stehen.
Arbeitsrecht
Innerhalb dieses Rechtsgebietes befasse ich mich nur mit Fragen des sogenannten Individualarbeitsrechts, d.h. Problemen eines Arbeitnehmers bzw. Arbeitgebers bei Kündigungen, Abmahnungen oder sonstigen Fragen zum Arbeitsvertrag.
Allgemeines Vertragsrecht
Im Bereich des allgemeinen Vertragsrechts kann ich Sie zu Fragen des Vertragsschlusses, der Garantie bzw. der Gewährleistung und sonstigen Problemen mit von Ihnen abgeschlossenen Verträgen beraten.
Da aber das Vertragrecht ein sehr umfassendes Gebiet ist, kann es sein, das ich Sie bei Fragen zu sehr speziellen Vertragsarten an einen Kollegen verweisen werde, der für die von Ihnen nachgefragte Vertragsart bessser geeignet ist.