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Immer wieder uund auch immer häufiger bekommen Privatpersonen Post von Kanzleien welche einen angeblichen Verstoß gegen das Urhebberrecht rügen und mehr oder weniger hohe Gebühren und Schadenersatzforderungen stellen. Meist wird behauptet, man habe unbefugt Dateien im Internet zur Verfügung gestellt obwohl diese dem Urheberrecht unterliegen. Gerade auch wenn man Kinder im Haus hat welche selbstständig im Internet surfen, ist die Gefahr hier sehr groß belangt zu werden.

Die Schriftstücke der abmahnnenden Kanzleien sind meist sehr eindrucksvoll und bestehen aus mehreren Seiten Text und Zitaten aus vielen Gerichtsurteilen. Was häufig übersehen wird ist, das diese Schriftsätze zu 95 % aus Textbausteinen bestehen. Verschwiegen wird auch sehr gern, das die Rechtsprechung in diesem Bereich nicht einheitlich ist und gegen die Abmahnung und die verlangte Uterlassungserklärung häufig angegangen wwerden kann.

Eine anwaltliche Beratung ist hier unerläßlich!


Viele Verbraucher fallen auf sog. Downloadportale wie z.B. "Opendownload etc. herein, indem Sie gleuben, diese Seiten seien kostenlos. Gerade Kinder sind oftmals überfordert diese Seiten als kostenflichtig zu erkennen.

Das böse Erwachen folgt sobald dann eine Kostenrechnung ins Haus kommt. Angeblich, so wird behauptet, habe man einen Zweijahresvertrag für die Nutzung der Internetseite abgeschlossen und soll nunmehr ca. 150,00 € zahlen.

Tun Sie dies auf keinen Fall!

Die angeblich geschlossenen Verträge sind meist unwirksam! Auch wenn Ihr Kind unter Angabe eines falschen Geburtsdatums den Vertrag geschlossen hat, lassen Sie sich nicht einschüchtern sondern suchen Sie einen Anwalt auf.