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Leider sind die Gebühren, die ein Rechtsanwalt für seine Arbeit fordert, immer wieder ein beliebtes Thema für Spekulationen. Dies ist dadurch begründet, das die Gebührenstruktur einer anwaltlichen Tätigkeit nur sehr schwer zu durchschauen ist. Ich möchte nachfolgend versuchen diese Problematik etwas genauer für meine Kanzlei darzustellen.

Es gibt vereinfacht ausgedrückt drei große Tätigkeitsfelder eines Rechtsanwalts welche unterschiedliche Gebühren zur Folge haben. Diese Felder sind erstens die reine Beratungstätigkeit, zweitens die außergerichtliche Vertretung gegenüber dem Gegner und drittens die Vertretung in Gerichtsverfahren.

Die Beratung
Für die Gebühren welche ein Rechtsanwalt für seine Tätigkeit im Rahmen einer Beratung verlangen kann gibt es keine rechtlichen Vorgaben. Sollten Sie eine Beratung durch mich wünschen, so rechne ich diese Tätigkeit nach dem zeitlichen Aufwand ab.

Für eine Stunde Beratung stelle ich Ihnen einen Betrag von 140,00 € zzgl. der gesetzlichen MwSt. in Rechnung. Der Mindestabrechnungsbetrag ist 70,00 € zzgl. MwSt.

Eine Beratung umfasst lediglich eine mündliche Besprechung hinsichtlich des von Ihnen mitgeteilten Rechtsproblems in meiner Kanzlei. Sollten die von Ihnen gewünschte Beratung es erforderlich machen, das eine die Besprechung vorbereitende Tätigkeit meinerseits erforderlich ist, so werde ich Ihnen dies vorher mitteilen.

Außergerichtliche Tätigkeit
Sofern ich für Sie in einer außergerichtlichen Angelegenheit für Sie tätig werden soll, so würde ich diese normalerweise nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) abrechnen. Nach dem RVG werden die Gebühren eines Rechtsanwaltes nach dem Streitwert berechnet. Der Streitwert ist im allgemeinen Ihr Interesse, d.h. bei einer Schadenersatzforderung der von Ihnen begehrte Betrag. Leider gibt es eine Vielzahl von Sondervorschriften für die Berechnung des Streitwertes. Im Rahmen eines Mandates werde ich Sie aber immer über den geltenden Streitwert und damit meine Gebührenansprüche aufklären.

Ein Beispiel: Für eine in Ihrem Namen geltend zu machen Forderung in Höhe von 1.000,00 € fallen in der Regel nach dem RVG Gebühren in Höhe von 110,50 € zzgl. MwSt. und Auslagen an.

Gerichtliche Vertretung
Ich rechne auch eine gerichtliche Vertretung nach dem RVG ab. Hier gilt zunächst auch das oben Gesagte hinsichtlich des Streitwertes.

Ein Beispiel: Für eine Vertretung Ihrer Person vor Gericht, d.h. das Führen des Schriftverkehrs und die Teilnahme an der mündlichen Verhandlung fallen in der Regel bei einem Streitwert von 1.000,00 € Gebühren in Höhe von 212,50 € zzgl. MwSt. und Auslagen an.

Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe
Sollten Sie aufgrund Ihres Einkommens nicht in der Lage sein Ihren Rechtsanwalt selber zu bezahlen so können Sie für die außergerichtliche Vertretung Beratungshilfe beantragen, entsprechend Prozesskostenhilfe für eine Vertretung in einem gerichtlichen Verfahren. Die weiteren Einzelheiten und Bedingungen erkläre ich Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.

Die vorgenannten Informationen sollen nur ein kleiner Abriss der Gebührenvorschriften sein und sind keineswegs umfassend. Die Gebühren oder auch das Prozessrisiko können nur in einem individuellen Gespräch konkret erörtet werden!